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Millionärssteuer-Rechner
(vereinfacht nach SPÖ-Modell, Stand September 2023)

Erbschaftssteuer-Rechner
(vereinfacht nach SPÖ-Modell, Stand September 2023)

Hast du noch Fragen? Hier findest du die Antworten!

Fragen und Antworten
zur gerechteren Besteuerung von Vermögen in Millionenhöhe
(Millionärs- und Erbschaftssteuer)

Arbeit ist viel zu hoch und Vermögen ist viel zu niedrig besteuert. Arbeitnehmer:innen und Pensionistinnen bzw. Pensionisten zahlen mit ihren Steuern und Abgaben 80 Prozent der gesamten Steuereinnahmen. Nur 1,5 Prozent stammen aus Vermögenssteuern.

Ein Prozent der Bevölkerung besitzt laut Schätzung der Österreichischen Nationalbank 50 Prozent des gesamten Vermögens. Und dieses eine Prozent erbt im Schnitt auch noch drei bis vier Millionen Euro. Rund sieben von zehn Österreicherinnen bzw. Österreichern erben hingegen so gut wie gar nichts.

In Österreich stammen nur 1,5 Prozent der gesamten Steuereinnahmen aus Vermögenssteuern. Im internationalen Vergleich sind es 5,6 Prozent. In den USA sind die Vermögenssteuern achtmal so hoch wie in Österreich.

Mit einer Millionärs- und Erbschaftssteuer kann die Steuer auf Arbeit gesenkt und gleichzeitig der Sozialstaat gestärkt werden. Die Schieflage im Steuersystem muss endlich beseitigt werden.

Die reichsten zwei Prozent der Bevölkerung. Das sind jene, die Vermögen in Millionenhöhe besitzen und Millionen erben.

Zahlreiche Expertinnen und Experten sowie die EU-Kommission und der Internationale Währungsfonds und viele andere sind daher für eine höhere Besteuerung von großen Vermögen in Österreich. Zudem befürworten zwei Drittel der Menschen in Österreich eine gerechtere Besteuerung von Vermögen in Millionenhöhe.

Eine Millionärs- und Erbschaftssteuer bringt jährlich zwischen fünf und sechs Milliarden Euro. Das entspricht rund 100 Millionen Euro pro Woche.

Zum Vergleich: Fünf bis sechs Milliarden Euro sind rund ein Drittel des Budgets der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Damit könnten weit mehr Vertragsärztinnen und -ärzte finanziert werden, als wir überhaupt haben. In der Schweiz werden mit Vermögenssteuern jährlich rund acht Milliarden Euro eingenommen. In Deutschland bringen Erbschaftssteuern rund neun Milliarden Euro pro Jahr.

Mit den Einnahmen könnten die Kindergartenmilliarde, die Pflegemilliarde, die Fachkräftemilliarde und sogar die von ÖVP und FPÖ versprochene, aber nie realisierte Patientenmilliarde finanziert werden. Und es wäre noch immer genug Geld da, um Arbeitnehmer:innen und Pensionistinnen bzw. Pensionisten steuerlich zu entlasten.

Das Nettovermögen auf Ebene der Haushalte bzw. der Privatstiftungen wird als Grundlage herangezogen. Dabei ist das Gesamtvermögen ausschlaggebend, das sich in der Regel aus Immobilien- und Finanzvermögen (Sparguthaben, Aktien etc.) abzüglich aller Schulden zusammensetzt.

Für das selbst bewohnte Eigenheim (Hauptwohnsitz) gilt ein Freibetrag bis zu einer Luxusgrenze von 1,5 Millionen Euro. Für jeden Haushalt gilt für das restliche Vermögen zusätzlich ein Freibetrag von einer Million Euro.

Steuertarife Millionärssteuer   

Bemessungsgrundlage

Steuersatz

bis zu 1 Million Euro

0 %

1 Million bis 10 Millionen Euro

0,5 %

10 Millionen bis 50 Millionen Euro

1 %

über 50 Millionen Euro

2 %

Für das Eigenheim (Hauptwohnsitz) gilt ein zusätzlicher
Freibetrag von 1,5 Millionen Euro.

 

Die Millionärssteuer wird wie bei der Einkommensteuer mittels Selbsterklärung eingehoben. Die Finanzbehörde führt stichprobenartige Kontrollen durch. Der Verwaltungsaufwand ist damit gut bewältigbar. Dieses System funktioniert zum Beispiel in der Schweiz seit Jahrzehnten sehr gut.

Es werden alle Erbschaften und Schenkungen über 30 Jahre zusammengerechnet. Für jede:n Begünstigte:n gilt ein persönlicher Freibetrag von einer Million Euro.

Beispiel: Erben zwei Kinder zu gleichen Anteilen zwei Millionen Euro auf einem Sparbuch, dann erhält jedes Kind eine Million Euro – es fällt keine Erbschaftssteuer an.  

Wird ein Eigenheim vererbt oder verschenkt und danach von der Begünstigten bzw. dem Begünstigtem für mindestens zehn Jahre als Hauptwohnsitz weiterverwendet, entfällt die Erbschaftssteuer.

Wird das Eigenheim von der Begünstigten bzw. dem Begünstigtem NICHT als Hauptwohnsitz weiterverwendet, ist es wie zum Beispiel in Deutschland auch bis zu einer Luxusgrenze von 1,5 Millionen Euro von der Bemessungsgrundlage ausgenommen.

Zum Eigenheim zählt beim SPÖ-Modell auch der Hausrat.

Steuertarife Erbschaftssteuer

Bemessungsgrundlage

Steuersatz

bis zu 1 Million Euro

0 %

1 Million bis 5 Millionen Euro

25 %

5 Millionen bis 10 Millionen Euro

30 %

von 10 Millionen bis 50 Millionen Euro

35 %

über 50 Millionen Euro

50 %

Für das Eigenheim (Hauptwohnsitz) gilt ein zusätzlicher
Freibetrag von 1,5 Millionen Euro.

Alle Erbschaften und Schenkungen über 10.000 Euro werden in einem Schenkungsregister erfasst und werden über 30 Jahre hinweg zusammengerechnet. Dieser Vorgang hat sich in anderen Ländern gut bewährt und ist auch in Österreich nicht neu: Meldungen über Schenkungen müssen bereits jetzt ab einer Höhe von 50.000 Euro erfolgen.

Die Berechnung der Bemessungsgrundlage würde erst mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Erbschaftssteuergesetzes beginnen. Erbschaften und Schenkungen vor dem Inkrafttreten bleiben unberücksichtigt, es kommt zu keiner rückwirkenden Besteuerung.

Um sicherzustellen, dass Erbschaften und Schenkungen gemeldet werden, soll es stichprobenartige Kontrollen geben.

Zur Bewertung von Immobilen wird der Verkehrswert herangezogen. Um den Verkehrswert zu berechnen, werden Grundfläche und Wohnfläche angegeben. Eine rechtliche Grundlage dafür wurde im Zuge der Reform der Grunderwerbsteuer bereits mit der Grundstückswerteverordnung geschaffen und besteht bereits.

Bei der Millionärssteuer gilt für das selbst bewohnte Eigenheim (Hauptwohnsitz) ein Freibetrag bis zu einer Luxusgrenze von 1,5 Millionen Euro. Für jeden Haushalt gilt für das restliche Vermögen zusätzlich ein Freibetrag von einer Million Euro.

Bei der Erbschaftssteuer gilt:

  • Wird ein Eigenheim vererbt oder verschenkt und danach von der Begünstigten bzw. dem Begünstigtem mindestens zehn Jahre als Hauptwohnsitz weiterverwendet, entfällt die Erbschaftssteuer.
  • Wird das Eigenheim von der Begünstigten bzw. dem Begünstigtem NICHT als Hauptwohnsitz weiterverwendet, ist es wie zum Beispiel in Deutschland auch bis zu einer Luxusgrenze von 1,5 Millionen Euro von der Bemessungsgrundlage ausgenommen.

Zum Eigenheim zählt laut beim SPÖ-Modell auch der Hausrat. 

Bei der Erbschaft eines Hauses im Wert von einer Million Euro sind derzeit 25.000 Euro Grunderwerbsteuer zu entrichten. Es handelt sich hierbei bereits um eine Form von Erbschaftssteuer ab dem ersten Euro.

Das SPÖ-Modell sieht vor, dass die Grunderwerbsteuer für alle Erbschaften und Schenkungen abgeschafft wird. Davon profitieren alle, die das von ihren Eltern aufgebaute Eigenheim oder eine Wohnung erben. Für das Eigenheim gilt ein Freibetrag bis zur Luxusgrenze von 1,5 Millionen Euro.

Zur Bewertung von Unternehmensbeteiligungen sieht das SPÖ-Modell vor, dass ein bereits bestehendes Verfahren zur Anwendung kommt. Dieses Verfahren zielt auf eine Mischwertung von Ertragslage und Eigenkapital des Unternehmens ab und berücksichtigt die Verschuldung. Kleine und mittlere Unternehmen, die nicht sehr ertragreich sind, werden entsprechend kaum die Bewertungsgrenze von einer Million Euro überschreiten.

Bei Betriebsübergaben kommt das deutsche Modell zur Anwendung: 85 Prozent des Betriebsvermögens werden von der Bemessungsgrundlage ausgenommen, wenn der Betrieb über mindestens fünf Jahre fortgeführt wird und die Mitarbeiter:innen im Betrieb verbleiben. Nur 15 Prozent des Betriebsvermögens zählen zur Bemessungsgrundlage. Bei Aktien wird der Kurswert herangezogen.

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis zu einer Größe von 150 Hektar werden nach Einheitswert bewertet und zahlen damit nach dem SPÖ-Modell weder Millionärs- noch Erbschaftssteuer. Nur große Agrarbetriebe über 150 Hektar werden erfasst.

Die Vermögenssteuer ist so fair angesetzt, dass bei einem Wegzug aus Österreich die Nachteile wesentlich höher wären als die Vermögenssteuern selbst. Hinzu kommt, dass in vielen Ländern Erbschaftssteuern eingehoben werden (zum Beispiel in Deutschland, in der Schweiz, in Frankreich, in Italien und in den USA).

Millionärinnen und Millionäre haben in Österreich eine mächtige Lobby. ÖVP und FPÖ wehren sich vehement gegen eine gerechtere Besteuerung von Millionenvermögen. Wer heute gegen eine gerechtere Beteuerung von Millionenvermögen ist, betreibt Interessenpolitik für die Superreichen zulasten der Arbeitnehmer:innen, der Jugend und der Pensionistinnen bzw. Pensionisten.

Hier kannst du die FAQ's ausdrucken.